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  • Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)

    Die Wärmewende im Blickpunkt: Klimafreundliche Heizungen und die Rolle des GEG bis 2045

    Klimafreundliche Heizungen im Fokus des Gebäudeenergiegesetzes

    Die Umstellung auf klimafreundliche Heizungstechnologien und die Rolle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bis 2045 stehen im Fokus der Wärmewende. Die Einführung des GEG ab dem 1. Januar 2024 markiert einen Schritt der Bundesregierung in Richtung nachhaltiger Heizungstechnologien. In den meisten Neubauten müssen ab dem neuen Jahr Heizungen installiert werden, die zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Einsatz umweltfreundlicher Heiztechnologien zu steigern und somit einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Nachfolgend erfahren Sie mehr über die Bedeutung des GEG für die Förderung klimafreundlicher Heizungstechnologien und die angestrebten Ziele zur Beschleunigung der Wärmewende bis 2045.

     

    Zielsetzung des GEG: Beschleunigung der Wärmewende bis 2045

    Das übergeordnete Ziel des GEG besteht darin, bis 2045 eine vollständige Klimaneutralität zu erreichen und die Wärmewende in Deutschland zu beschleunigen. Der Fokus liegt dabei auf dem Ausstieg aus fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl zugunsten nachhaltigerer Alternativen.

     

    Vorgaben für Neubauten ab Januar 2024

    Ab Januar 2024 gelten strengere Vorschriften für Neubauten, insbesondere in Neubaugebieten. Nur Heizungen, die zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren, sind erlaubt. Bestehende Gebäude und in Baulücken errichtete Neubauten erhalten längere Übergangsfristen, um Investitionsentscheidungen besser auf die lokale Wärmeplanung abzustimmen.

     

    Kommunale Wärmeplanung und ihre Bedeutung bis Mitte 2028

    Die kommunale Wärmeplanung spielt eine Schlüsselrolle bei der Aufklärung von Bürger:innen und Unternehmen über die verfügbaren Wärmeversorgungsoptionen vor Ort. Bis Mitte 2028 sind die Kommunen aufgefordert, festzulegen, wo der Ausbau von Wärmenetzen oder klimaneutralen Gasnetzen notwendig ist. Dabei werden pragmatische Übergangslösungen und großzügige Übergangsfristen bei Heizungsausfällen berücksichtigt.

     

    Staatliche Förderung für den Umstieg auf 65 Prozent erneuerbare Energie

    Eine wesentliche Maßnahme zur Förderung klimafreundlicher Heizungen ist die staatliche Unterstützung für die Umrüstung auf mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie. Die neuen Förderrichtlinien, Teil der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG), werden derzeit im parlamentarischen Abstimmungsprozess finalisiert. Verschiedene technologische Möglichkeiten stehen dabei zur Verfügung::

    • Anschluss an ein Wärmenetz
    • elektrische Wärmepumpe
    • Stromdirektheizung
    • Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel)
    • Heizung auf der Basis von Solarthermie.
    • Unter bestimmten Bedingungen: sogenannte „H2-Ready“-Gasheizungen (Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind).

    Für bestehende Gebäude sind weitere Optionen vorgesehen: Biomasseheizung, Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt – mindestens zu 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff. Im Rahmen der finalisierten Förderrichtlinien der BEG können Investor:innen und Hausbesitzer:innen von finanziellen Anreizen profitieren, um die Umrüstung auf klimafreundliche Heizsysteme zu erleichtern und damit einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

     

    Technologieoffenheit und Auswahlmöglichkeiten für Heiztechnologien

    Die Technologieoffenheit des GEG ermöglicht eine breite Palette von Optionen, darunter Wärmenetzanschluss, Wärmepumpen, Hybridheizungen und mehr. Energieberater:innen stehen dabei unterstützend zur Seite, um individuell die passende Heiztechnologie auszuwählen, die den Bedürfnissen und Gegebenheiten vor Ort gerecht wird.

     

    Mieterschutz vor Mietsteigerungen und Modernisierungskosten

    Der Mieterschutz spielt eine entscheidende Rolle, um eine ausgewogene soziale Verträglichkeit der Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme sicherzustellen und Mieter:innen vor unangemessenen finanziellen Belastungen zu schützen.

    Zusammenfassend markiert das GEG einen Schritt der Bundesregierung in Richtung Klimaneutralität bis 2045. Durch klare Vorgaben fördert es den Einsatz klimafreundlicher Heiztechnologien, insbesondere solcher, die zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren. Die staatliche Unterstützung im Rahmen der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG) bietet Anreize für den Umstieg, während die Technologieoffenheit vielfältige Optionen ermöglicht. Der Mieterschutz steht dabei im Fokus, um eine sozial verträgliche Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme sicherzustellen. Das GEG spielt somit eine entscheidende Rolle bei der Beschleunigung der Wärmewende und trägt dazu bei, Deutschlands Klimaziele zu erreichen.

    Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz >

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