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  • Das kommt 2023 als Eigentümer:in & Mieter:in auf Sie zu

    Das sind die wichtigsten Regularien der Immobilienbranche in 2023 für Mieter:innen und Eigentümer:innen 

    Zahlreiche Gesetzesnovellen, Rechtsrahmen und Verordnungen werden bzw. sind bereits seit Beginn dieses Jahres rechtskräftig. Ob die Neuregelungen zum Mietspiegel, der Grundsteuer, das Gebäudeenergiegesetz oder das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz – wir haben für Sie, ob Mieter:innen oder Eigentümer:innen, die wichtigsten Neuregelungen der Immobilienbranche zusammengefasst.

    WohngeldPlus

    • am 01.01.2023 trat die größte Wohngeldreform in Kraft
    • ca. 2 Millionen Haushalte können das sogenannte WohngeldPlus erhalten (bisher gab es ca. 600.000 Wohngeldbezieher:innen)
    • das Wohngeld verdoppelt sich von monatlich 180 € auf 370 € 
    • WohngeldPlus können in Deutschland Geringverdiener:innen beantragen, die keine Sozialleistungen beziehen (darunter fallen Arbeitnehmer:innen, welche für den Mindestlohn arbeiten, Alleinerziehende oder Rentner:innen sowie Eigentümer:innen)
    • Zahlungen werden individuell und nach der Höhe der Miete sowie der Anzahl der im Haushalt wohnenden Menschen von zuständigen Behörden berechnet
      (Auf der Internetseite des Bundesbauministeriums befindet sich ein WohngeldPlus Rechner)

    Mietspiegel

    • zum 01.01.2023 muss ein einfacher Mietspiegel vorliegen 
    • Städte mit mehr als 50.000 Einwohner:innen sind zur Erstellung verpflichtet 
    • wenn sich Kommunen für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels einigen, verlängert sich die Frist bis zum 01.01.2024
    • ein Mietspiegel schafft verlässlichen Rechtsrahmen für Mieterhöhungen und begrenzt diese auch 

    Bundesförderung für effiziente Gebäude | BEG-Reform

    • trat am 01.01.2023 in Kraft
    • neue Bedingungen für die Sanierung zum Effizienzhaus-Standard und für Einzelmaßnahmen sind geltend
    • ein neuer Bonus für serielle Sanierungen wurde eingeführt

    Gebäudeenergiegesetz (GEG)

    • zum 01.01.2023 verschärfte sich das zulässige Primärenergieniveau von 75 % auf 55 % (EH 55-Standard)
    • weitere Verschärfungen für 2024 sind geplant (unter anderem die Solarpflicht)
    • GEG-Novelle soll 2025 kommen 

    CO₂-Kostenaufteilungsgesetz 

    • trat am 01.01.2023 in Kraft
    • bisher zahlten Mieter:innen die CO₂-Steuer alleine
    • nun gilt das Stufenmodell, an dem sich Vermieter:innen anteilig an der CO₂-Steuer für Gas und Öl beteiligen müssen
    • je besser die Energieeffizienz eines Gebäudes, desto geringer ist der Anteil des Vermieters und umgekehrt 
    • Verwalter:innen sind jetzt verpflichtet, Informationen aus Heizkostenabrechnung und Brennstoffrechnung weiterzugeben 
    • diese dienen zur Aufteilung des CO₂-Preises 
    • die geplante Erhöhung der CO₂-Steuer von 30 € auf 35 € pro Tonne wird auf 2024 verschoben
    • bis 2026 soll die CO₂-Steuer auf 65 € pro Tonne erhöht werden 

    Lineare AfA

    • der AfA-Satz zur Abschreibung von Wohngebäuden wurde am 01.01.2023 von 2 % auf 3 % angehoben 
    • die Erhöhung gilt ab sofort auch für Wohngebäude, die im Februar 2023 fertiggestellt werden

    Grundsteuer

    • Frist zur Einreichung für die sogenannte Feststellungserklärung für die neue Grundsteuer ist bis zum 31.01.2023 verlängert
    • wichtig ist ein aktueller Grundbuchauszug und die Registrierung bei Elster 
    • eine weitere Fristverlängerung wird nicht folgen 
    • bei Nichteinhaltung der Frist drohen Schätzungen, die immer von Nachteil sind oder Strafzahlungen 
    • die neue Grundsteuer soll am 01.01.2025 in Kraft treten

    Neubauförderung

    • tritt ab 01.03.2023 in Kraft
    • Förderrichtlinien zum “klimafreundlichen Bauen” sollen Anfang März 2023 folgen 
    • bis dahin werden Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 40 mit der Nachhaltigkeitsklasse unterstützt 
    • Zuständigkeit für die Neubauförderung liegt künftig beim Bundesbauministerium – nicht mehr wie bisher beim Wirtschaftsministerium

    Hydraulischer Abgleich

    • seit Oktober 2022 sind jährliche Heizungsprüfungen für Gebäude mit Gasheizungen verpflichtend 
    • Anlagen sollen auf niedriger Vorlauftemperatur und auf Absenkung bei Nacht eingestellt werden 
    • bis zum 30.09.2023 sollen in Gebäuden ab 1.000 m² beheizter Fläche oder in Wohngebäuden mit mindestens 10 Einheiten ein hydraulischer Abgleich erfolgen 
    • bis zum 15.09.2024 muss ein Abgleich bei Wohngebäuden mit mindestens 6 Wohneinheiten durchgeführt werden 
    • dies beinhaltet auch den Austausch ineffizienter Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung

    Gas- & Strompreisbremse

    • der Gaspreis soll für private Haushalte, für Mieter:innen und Eigentümer:innen vom 01.03.2023 bis 01.04.2024 auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt werden 
    • das gilt für 80 % des Vorjahresverbrauchs
    • im März werden Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 rückwirkend angerechnet 
    • Entlastungen werden von Vermieter:innen über Betriebskosten weitergegeben und in der Heizkostenabrechnung ausgewiesen sein 
    • die Bundesregierung senkt vom 01.10.2022 bis 30.03.2024 den Umsatzsteuersatz auf Gaslieferung und Fernwärme von 19 % auf 7 % 
    • die Strompreisbremse soll vom 01.03.2023 bis 30.04.2024 gelten
    • im März sollen rückwirkend Entlastungszahlungen für Januar und Februar 2023 ausgezahlt werden 
    • in der Vermietung spielt der Strompreis nur beim Allgemeinstrom eine Rolle, da Mieter:innen in der Regel einen Vertrag mit einem Versorger haben 

     

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