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  • Update zum Berliner Mietendeckel

    Der Berliner Mietendeckel ist für nichtig erklärt worden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin, auch als Berliner Mietendeckel bekannt, ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb für nichtig erklärt worden.

    Die Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann, fallen in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. Die Länder sind nur zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat. Da der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht in den §§ 556 bis 561 BGB abschließend geregelt hat, sind die Länder nicht zur Gesetzgebung befugt.

    Am 23. Februar 2020 trat der Mietendeckel in Kraft. Dieser galt für 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin mit einer geplanten Laufzeit von 5 Jahren. Auswirkungen des Beschlusses auf nicht gezahlte Teilmieten sind derzeit noch unklar.

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