
Die hier angebotene 1-Zimmer-Wohnung liegt im 3. Obergeschoss eines im Jahr 1958 erbauten Wohnhauses. Der funktionale Grundriss bietet ein großes Zimmer, eine separate Küche, ein Badezimmer mit Dusche und einen geräumigen Flur mit Abstellbereich. Der Balkon mit Südwestausrichtung und Blick in den begrünten Hof lädt in den Frühlings- und Sommermonaten den ganzen Nachmittag zum Verweilen ein. Der Wohnung ist außerdem ein eigener PKW-Stellplatz im Innenhof und ein Kellerabteil zugeordnet.
Details
Ausstattung
- doppelt verglaste Kunststofffenster
- Badezimmer mit Dusche
- Videogegensprechanlage
- Aufzug
- Balkon mit Südwestausrichtung
- Kellerabteil
- zugeordneter PKW-Stellplatz
- Möblierung inklusive
Lage und Umgebung dieser Immobilie
Das Gebiet um den Bayerischen Platz zählt zu einer der begehrtesten Wohngegenden Berlins. Errichtet und angelegt zu Beginn des 20. Jahrhunderts, haben die Straßen bis heute viel von ihrem einstigen Charme behalten: Gepflegte Vorgärten, kleine Plätze und schmuckvolle Stuckfassaden prägen das Straßenbild. Im „Bayerischen Viertel“ pflegt man Bodenständigkeit, Ruhe und ein nettes Kiez-Miteinander und dennoch wohnt man hier äußerst zentral. Die sehr gute Lage bietet eine hervorragende Infrastruktur zur Deckung aller Bedürfnisse des täglichen Lebens. Am Bayerischen Platz gibt es zum Beispiel mehrere Bäckereien, Apotheken, Delikatessengeschäfte, kleine Boutiquen und nicht zuletzt eine inhabergeführte Buchhandlung, die 2020 erneut mit dem deutschen Buchhandlungspreis ausgezeichnet wurde. Auch Supermärkte (EDEKA, BIO COMPANY und ALDI) sowie Drogerien (dm und Rossmann) sind fußläufig erreichbar. Zudem ist eine gute Anbindung an das öffentliche Nahverkehrssystem mit Bussen und U-Bahn gewährleistet. So ist der U-Bahnhof „Bayerischer Platz“ mit den Linien U7 und U4 nur wenige Gehminuten von der Wohnung entfernt. Von der Haltestelle „Berliner Straße“ erreichen Sie mit der Linie U9 den Kurfürstendamm nach nur drei Haltestellen.
Energieinformationen
- Energieverbrauchsausweis
- 142 kWh/(m²a)
- E
- 1958/2000
Courtage
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer:in und Käufer:in) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer:in.
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