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  • Workshop mit Rechtsanwälten und Notaren Tobias Fuhrmann & Ioannis Lazos

    Der sichere Weg zur Immobilie führt über den Notar

    Ca. 600 gemeinsame Immobilientransaktionen in sieben Jahren

    Seit sieben Jahren sind die Rechtsanwälte und Notare Tobias Fuhrmann und Ioannis Lazos von der Rechtsanwaltskanzlei MICHEL.PARTNER aus unserem täglichen Kerngeschäft nicht wegzudenken – von einfachen Kaufgeschäften über komplexe Transaktionen bis hin zu Workshops mit unseren Makler:innen – immer im Fokus, unseren Kund:innen die bestmögliche Rechtsberatung beim Kauf Ihrer Wunschimmobilie zu bieten, um eine schnellstmögliche und sichere Beurkundung zu ermöglichen.

    Weiterbildung für unsere Makler:innen

    Selbst die/der erfahrenste Makler:in kennt nicht für jede Rechtssituation ihrer/seiner Kund:innen die genaue Rechtsgrundlage und richtige Vorgehensweise. Was kann beim Kauf und Verkauf einer Immobilie passieren? Vollmachten, Todesfälle, Insolvenz – was dann? Genau für solche komplizierten Rechtssachverhalte veranstalten wir regelmäßig stattfindende Live- sowie Digital-Workshops mit fachkundigen Notaren und Expert:innen – darunter Tobias Fuhrmann und Ioannis Lazos. Somit hat jede/r unserer Makler:innen die Gelegenheit, komplexe Fälle aus der Praxis zu besprechen, eine Vielzahl konstruktiver Lösungsansätze für herausfordernde Transaktionen hervorzubringen, offene Fragen zu stellen sowie gemeinsam das eigene Wissen durch geteilte Erfahrungswerte zu steigern.

    Wieso ist die Wahl des Notars wichtig?

    Zum einen ist der Kauf einer Immobilie nur mit dem Abschluss eines Notarvertrages rechtskräftig. Zum anderen ist es der sicherste Weg, um Irrtümer und Zweifel zu vermeiden und selbst als unerfahrene/r Vertragsbeteiligte/r nicht benachteiligt zu werden. Die wesentlichen Inhalte des Kaufvertrags werden meist schon vorab und ohne notarielle Beteiligung zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Die Beratung des Notars spielt im Rahmen der Beurkundung eine wesentliche Rolle, denn dieser prüft, ob die gewünschten Vereinbarungen rechtlich umgesetzt werden können, erläutert den Vertragsinhalt und weist auf die rechtliche Tragweite des Geschäfts hin. „Ich als Notar habe die Interessen der Vertragsbeteiligten im Fokus und sorge für eine rechtlich faire und ausgewogene Abwicklung. Dies hilft außerdem, zukünftige Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten im Vorfeld aus dem Weg zu räumen“, so Tobias Fuhrmann von MICHEL.PARTNER. 

    Nach der Beurkundung ist die Aufgabe des Notars, den reibungslosen Vollzug des Kaufvertrags zu gewährleisten. Das bedeutet, dass er erforderliche Genehmigungen einholt, den Schriftverkehr mit dem Grundbuchamt ebenso wie die notwendige Anzeige beim Finanzamt übernimmt und die Käufer:innen absichert. Dies beinhaltet ebenfalls die komplexe Abwicklungen mit abzulösenden und finanzierenden Banken sowie die Löschung voreingetragener Belastungen. 

    Ist die Fälligkeit eingetreten, überprüft der Notar diese und teilt der/dem Käufer:in mit, dass die Transaktion durchgeführt werden kann. Ist die Kaufpreiszahlung bestätigt, erteilt der Notar die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt. Der letzte Schritt des Notars besteht in der Verkündung der neuen, rechtsgültigen Eigentümer:innen.